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wir sind nie weiter weg als das Telefon !

Sei der Bodyguard für Deine Fellnase !

Da es viele wichtige Klauseln und Dinge zu beachten gibt, sollten wir uns für Deinem Hund individuell um eine Absicherung kümmern.
Wir sind selber Hundebesitzer und wissen was wichtig ist. Wir haben die Erfahrung welche Gesellschaft leistungsfähig ist und wo Du mit Deinem Hund gut aufgehoben bist! 
Als unser Kunde bekommst Du nicht nur eine kostenlose, umfassende Beratung und individuelle Vorschläge, sondern auch eine kostenlose Handyapp mit der Du alles in der Hand hast. 
Dazu gibt es eine 24 Stunden Notruf-Hotline im Schadensfall!

Kapitel in diesem Abschnitt


Haftpflicht

Kommt es zu einem Schaden bei einem Dritten, haftet der Hundehalter im vollem Umfang!
Die Haftpflicht ist Ländersache. In einigen Bundesländern ist die Haftpflicht eine Pflichtversicherung, in einigen nur für Hunde die als gefährlich gelten.

Generell: ("der will nur spielen" gilt nicht)

§§ 833 BGB -Haftung des Halters:

  • "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den darause entstehenden Schaden zu ersetzten."
  • Gefährdungshaftung (§833 Satz 1)
    Auf ein Verschulden des Tierhalters kommt es nicht an!

§§ 833 BGB - Die einzelnen Tatbestandsmerkmale:

Tiergefahr:

  • Der Schaden muss durch ein Tier entstanden sein
  • BGH (ständige Rechtsprechung) "Eine typische Tiergefahr äußert sich in einem der tierischen Natur entsprechenden, unberechenbaren uns selbständigen Verhalten des Tieres"
  • Der als Ursächlich bezeichnete Zusammenhang zwischen dem Schaden und dem unberechenbaren und selbstständigen Verhalten des Tieres ist erforderlich.

Versicherungspflicht (für alle Hunde) in:

  • Berlin
  • Hamburg 
  • Schleswig-Holstein 
  • Niedersachsen 
  • Thüringen 
  • Sachsen-Anhalt

Versicherungspflicht
(gefährliche/ oder große Hunde) in:

  • Baden-Württemberg
  • Brandenburg
  • Bremen 
  • Hessen
  • Nordrhein-Westfalen 
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen

Versicherungspflicht (nur empfohlen) in:

  • Bayern
  • Mecklenburg-Vorpommern

Generell gilt in der gesamten Bundesrepublik jedoch das Haftungsprinzip, deswegen ist eine Hundehalterhaftpflicht generell empfehlenswert!

# Die Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Änderungen der Gesetzlage ist jederzeit möglich! Datenstand Oktober 2022

Quelle: Prokundo / prokundo.de

Ständiger Wohnsitz entscheidet......

.....ob der Hund Pflichtversichert werden muss, oder nicht.
Auch entscheidet der ständige Wohnsitz über die Anwendung von sogenannten Listenhunden oder der 40/20 Regel.

Wichtig: 
Solltest Du bereits einen Hund und eine Absicherung haben, und eventuell Umziehen, dann solltest Du genau prüfen welche Regeln an Deinem neuen Wohnort gelten !


Begriffserklärung:

  • Listenhund
    Hier werden Rassen zusammengefasst und bezeichnet, die durch Ihr hohes Aggressionspotential als besonders gefährlich eingestuft werden. Die Einstufung der Listenhunde ist Bundesweit nicht einheitlich, deswegen ist immer zu prüfen in welchem Bundesland welche Rasse als Listenhund führt! In 6 Bundesländern werden Hunderassen als Gefährlich eingestuft, auch Kreuzungen untereinander oder sogar mit anderen Rassen werden als "Kampfhund" ausgewiesen.
    Die Übersicht findest Du hier

  • 40/20 Hund
    Das bezeichnet Hunde mit 40 cm Widerristhöhe und 20 kg Körpergewicht. Auch hier sind die Regelungen Bundesweit unterschiedlich, so müssen in manchen Bundesländern Hunde die diese Merkmale aufweisen unabhängig von der Rasse versichert werden.

    Zudem gibt es für diese Hunde noch weitere Verpflichtungen:

    - Brandenburg: 
    Der Besitz eines solchen Hundes muss Behördlich angezeigt werden und ein "Zuverlässigkeitsnachweis" muss erbracht werden.

    - NRW: 
    ein solcher Hund muss mit einem "Transponder" ausgestattet werden!

Aber auch kleine Hunde können einen großen Schaden verursachen! Deswegen ist diese Versicherung eine dringend abzusichernde Gefahr, da Ihr nach dem Haftungsprinzip mit eurem gesamten Vermögen haftet.

Eine Haftpflicht ist nicht teuer und da solltet Ihr nicht wirklich zögern eine gute Absicherung zu schaffen, hier gibt es viele Unterschiede in den Leistungen (Deckschaden, Verstoß gegen Halterpflichten, Therapiehunde .... um nur einige zu nennen).
Wir helfen euch die richtige Absicherung zu finden!

Niedersachsen

Eine Versicherungspflicht besteht für Hunde die älter als 6 Monate sind.
Die Mindestversicherungssumme beträgt 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für Sachschäden.

Nordrhein-Westfalen

Eine Versicherungspflicht besteht für gefährliche und große Hunde (Gefährlichkeitsvermutung). 
NRW definiert dies mit einer Wiederristhöhe von mindestens 40cm und einem Gewicht von mindestens 20KG. (das ist die sogenannte 40/20- Hunde Regel)
Die Mindestversicherungssumme beträgt 500.000 € für Personen- und 250.000 € für sonstige Schäden


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Checkliste

Wir haben eine Checkliste für Dich vorbereitet.

Hier findest Du die wichtigsten Punkte zu einer guten Absicherung. 
Es sind sehr viele Dinge zu beachten! Diese Liste ist nur ein Anhaltspunkt und zeigt Dir wie wichtig es ist jemanden aus dem Fach zu Rate zu ziehen, am besten jemanden der selber einen Hund hat.

Adresse:

Kerstin Denter
Lengericher Landstrasse 19b
49078 Osnabrück

Kontakt:

Mobil:         +49 1512 8760308
Whatsapp: +49 1512 8760308
Mail:          Office@team-denter.de
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