Checkliste
Hier haben wir mal eine Checkliste zusammengestellt, wo wir aus unserer Erfahrung der Meinung sind, das ist eine gute Absicherung.
Diese Liste stellt KEINE Beratung oder einen Anspruch auf Vollständigkeit dar. Es ist IMMER am besten eine individuelle Beratung und Bedarfsanalyse zu erstellen und das passende Produkt auszuwählen.
Hierbei helfen wir Dir gerne unverbindliche, kostenlose Erstberatung, und einen Rundrumservice inklusive!
- 1. Deckungssumme(n) / Risiken
-
Die gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen reichen wirklich nicht aus!
Man sollte auf eine gute Absicherung, das sind nach unserer Erfahrung 5. Mio € sein, achten. Auch wenn das erst einmal viel klingt, ein Personenschaden kann sehr schnell unfassbar teuer werden!Man sollte auch darauf achten das:
- Personenschaden
- Sachschaden
- Vermögensschaden
abgesichert sind, und das am Besten pauschal in allen 3 Bereichen.Bei "Gewerblichen" Gassigehern, Pansionen oder Hundebetreuern sollten diese eine Betriebshaftpflicht nachweisen können. Deine Hundehalterhaftpflicht ist in dem Fall eines gewerblichen Hundebetreuers in der Regel raus!
- 2. Forderungsausfall
-
Wird der Halter (oder der Aufsichtsperson zum Zeitpunkt des Schadensfalls) oder das Tier geschädigt,und der Schadensverursacher hat keine Absicherung, wird dann im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Schädigers der Schaden durch meine eigene Versicherung gedeckt ? (Forderungsausfall)
Wenn JA, wie hoch sind die Summen!
- 3. Fremdhüterrisiko
-
Wenn Du andere mit dem "Gassigehen" oder der Aufsicht des Tieres beauftrags, Den Hund in eine Hundepansion gibst, jemanden zeitweise das Tier anvertraust, ist das Risiko "Fremdhüterrisiko" ein muss.
Also gibst Du Deinen Hund in die Hände Dritter, muss das Risiko eingeschlossen sein.
Wer sind Dritte?
Dazu gehören auch Familienangehörige, also alle die nicht als Halter benannt sind. - 4. Versicherungsübertragung bei Tod des Halters
-
Es ist ratsam darauf zu achten, das der Vertrag beim Tod des Hundehalters auf den Erben übergeht, und das Tier weiter versichert ist.
Dadurch wird verhindert, das ein Tier unversichert in die Obhut gelangt.
Siehe auch Sonderfall Haustierverfügung - 5. Miete, Leihen, Pacht.....
-
..... der Versicherer lacht.
Nein, im Ernst sollte man darauf achten das geliehen Dinge (beweglich, außer KFZ oder Anhäger mit Versicherungspflicht) mitabgesichert sind!
Sehr oft ist das ausleihen (kostenloses Überlassen einer beweglichen Sache) nicht mit versichert.
Hier sollte man auf den Einschluss achten.Beispiel:
Du leihst Dir einen Fahrrad-Hundeanhänger bei Deinem Nachbarn, und Dein Hund zerreist das Netz am Einstieg, da er angst bekommen hat und aus dem Anhänger will. Ist das Ausleihen nicht mit abgesichert, musst Du den Fahrradanhänger komplett bezahlen! - 6. Gemietete Objekte
-
Es gibt 2 Arten der gemieteten Objekte! (Wohnung, Ferienwohnung, Hotel)
1. unbewegliche Objekte
Das sind Dinge wie Türen, Parkett oder Laminaten2. bewegliche Objekte
Das sind zum Beispiel bewegliche Einrichtungsgegenstände wie in angefressenes Sofa, angenagte Deko in einer Ferienwohnung oder in einem Hotel.Empfehlung ist eine Absicherung die bewegliche und unbewegliche Objekte beinhaltet und einschließt.
- 7. Urlaub / Ausland
-
- Generell:
Muß mit abgesichert sein! - Weltweit oder EU:
Empfehlung auch außerhalb der EU (z.B. Schweiz) - Wie lange sollte der Schutz gelten?
Empfehlung mindestens 8 Wochen - Kaution:
Es sollte auch eine eventuelle Kaution gestellt werden, in dem Fall das das Tier oder der Halter festgesetzt werden
- Generell:
- 8. Bergungskosten / Rettungskosten
-
Hier sollte man darauf achten, daß Bergungskosten mitversichert sind!
Beispiel: Dein Hund "untersucht" ein Abwasserrohr und bleibt stecken. Das Rohr muss ausgegraben und geöffnet werden um den Hund zu befreien. Die Kosten für die Arbeiten, das Räum- und Bergegerät sowie das Rohr sollten abgedeckt sein.
Dies umfasst in der Regel immer den Einschluss "Rettung und Bergung", beides sollte abgesichert sein.
- 9. Therapiehunde (Sonderfälle) / Blinden, Such- Rettungshunde / Begleithund
-
Hier verlangt der Betreiber der Einrichtung (z.B. Schule, Altenheim, Tagesstätte etc.) in der Regel einen Nachweis das der Hund auch als Therapiehund eingesetzt werden darf, Ausgebildet ist und über die Haftpflicht abgesichert ist.
Nicht jeder Haftpflichtversicherer bietet dies an. Also vorher überlegen, ob eine Therapiehund oder andere besondere Einsätze für das Tier geplant sind. Einen laufenden (falschen Vertrag) kann man in der Regel nur unter Einhaltung der Kündigungsfristen beenden)
Sonderfälle:
- Begleithund
- Therapiehunde
- Blindenhunde
- Rettungs- Suchhunde
- 10. Listenhunde / 40-20 Regel
-
Fällt Dein Tier unter diese Klauseln? (siehe Listenhunde)
Dann musst Du VOR Abschluss prüfen, ob der Versicherer diese Tiere überhaupt versichern mag. Es gibt Gesellschaften die bestimmte Rassen oder Gruppen vom Versicherungsschutz ausschließen.
- 11. Maulkorbpflicht
-
Es sollte keine pauschale Maulkorbpflicht zum Abschluss der Versicherung bestehen.
Dies berührt auch den Bereich: Verstoß gegen Halterpflichten und Obligenheiten
Auch hier sollte kein Ausschluß bei Verstößen vermerkt sein - 12. Leinenpflicht
-
Hier sollte nicht pauschal eine Leinenpflicht gefordert sein !
Dies berührt auch den Bereich: Verstoß gegen Halterpflichten und ObligenheitenAuch hier sollte kein Ausschluß bei Verstößen vermerkt sein
- 13. Verstoß gegen Halterpflichten
-
Es ist wichtig, das ein Schaden auch dann beglichen wird, wenn man gegen "Halterpflichten" verstößt.
z.B. Unangeleintes laufenlassen des Hundes im Wald, wenn anleinpflicht besteht (oder in besonderen Jahreszeiten das freie laufenlassen des Tieres untersagt ist).
- 14. Flurschäden
-
Schäden im Wald, Garten oder auf einem Feld sollten immer mitversichert sein!
- 15. Deckschäden (ungeplantes Decken einer Hündin)
-
Sollte sich Dein Hund mit einem läufigen Weibchen vergnügen (ungewollt, unbeaufsichtigt) und der andere Hund ist zufälligerweise ein Rassezuchthund, der dann leider für wunderschönen Mischlingsnachwuchs sorgt, ist dieser für eine weitere Zucht nicht mehr einsetzbar.
Der Schaden kann sehr hoch sein! Hinzukommen die üblichen Kosten der Versorgung während des Austragens und der Nachsorge.Aber auch wenn die Hündin "nur" Nachwuchs bekommt, ist der Hundehalter des Weibchens oftmals sehr unerfreut, hier entstehen Kosten wie Tierarzt, Futter, Pflege und andere Aufwendungen.
- 16. Welpen
-
Bei einer Hündin ist der Einschluss der automatischen Mitversicherung der Welpen abgesichert sein. Wir empfehlen mindestens für das erste Jahr sollte dies automatisch eingeschlossen sein.
- 17. Veranstaltungen
-
Die Teilnahme an Veranstaltungen wie z.B. Agility, Turnieren, Hundeschule, Dog Scooting mitversichert?
Wir empfehlen dringend einschließen, auch wenn es vielleicht aktuell nicht geplant ist.
- 18. Einschluß Kutschen, Schlitten oder Roller
-
Wenn man seinen Hund gerne einmal mit einem Roller (Dog-Scooting) oder mit einem Schlitten, Kutsche einsetzen möchte muss das eingeschlossen sein.
Generell empfehlen wir das aber mit einzuschließen, manche Dinge entwickeln sich einfach
- 19. Ehepartner- andere Familienangehörige
-
Sind die Mitglieder eines Haushaltes bei der Betreuung des Hundes mitversichert, ohne das der Halter dabei ist?
Das Gassigehen der Kinder mit dem Hund kann ansonsten unter Umständen nicht versichert sein.Dringende Empfehlung: Einschließen
Achtung auch MINDERJÄHRIGE KINDER sollten eingeschlossen sein! - 20. Update Einschluß
-
Sollten sich die Bedingungen verändern z.B. Aufnahme einer neuen Klausel die eine Verbesserung des Versicherungsschutzes darstellt, sollte dies automatisch angepasst werden.
- 21. GDV Standart
-
Der GDV (Gesamtverband der Versicherer) hat einen Standart für die Versicherungen. Der Vertrag sollte diesem Standard entsprechen
- 22. Umweltschäden
-
Ist der Versicherungsschutz für Umweltschäden eingeschlossen? (z.B. Gewässer)
Hier geht es oftmals um die versteckte Klausel "Tierische Ausscheidungen"Ist dies mit eingeschlossen?
Wir empfehlen das dies mitversichert sein sollte - 23. Ansprüche als Veranstaltungsteilnehmer oder Figurant
-
Bei Veranstaltungen kann es sein das man als "Darsteller" (Figurant) z.B. einen Angreifer darstellt. Sollte der Hund darauf extrem reagieren und die Schutzmaßnahmen haben versagt, der Teilnehmer verletzt werden, sollte dies abgesichert sein!
- 24. Neuwertentschädigung
-
Eine Haftpflichtversicherung ersetzt in der Regel nur den Zeitwert. Es gibt oftmals bei den "Premiumtarifen" die Möglichkeit eine Neuwertentschädigung zu erhalten.
Empfehlenswert 12 Monate Neuwertentschädigung
- 25. Selbstbeteiligung
-
Wir empfehlen einen Tarif ohne eine Selbstbeteiligung.
Es kann jedoch sein, das es Gefahren gibt, die IMMER eine Selbstbeteiligung eingeschlossen haben, wie zum Beispiel "Hundetransportanhänger" - 26. Rabatte / Kündigungsfristen
-
Werden Rabatte gegeben?
- mehr als ein Hund
- Laufzeit Rabatt
- Alter des Halters
- Kombiversicherungen (schon bestehende andere Versicherungen bei einer Gesellschaft)
Wie sind die Kündigungsfristen- Laufzeit?
- 27. Höhen der Absicherung im einzelnen
-
Hier unbedingt darauf achten, wie sind die maximalen Summen die Versichert sind?
So gibt es in den Tarifbedingungen oftmals sehr große Unterschiede.
So kann es sein, das der "Standart Tarif" keine Absicherung zum Beispiel bei der Rettung eingeschlossen hat, der "Premium Tarif" hingegen 5.000€ absichert. - 28. Schäden untereinander
-
Bei Familienangehörigen können Personenschäden untereinander mitversichert sein.
Beispiel der Hund des Halters (Ehemann) beißt die Frau. Dies ist ein Personenschaden und kann unter Umständen in einem "Premium Tarif" mitversichert sein.
Listenhund
in 6 Bundesländern werden diese Hunderassen als Kampfhund oder vermuteter Kampfhundeigenschaft ausgewiesen.
Zum einen besteht ggfs eine Meldepflicht, Versicherungspflicht oder weitere Auflagen wie Behördliche Meldung, Tauglichkeitszeugnis, Wesentest oder sogar mit einer Transponderpflicht gehandhabt werden.
Nicht jeder Versicherer nimmt diese Hunderassen auf !
Hier zur Übersicht
Sei der Bodyguard für Deine Fellnase !
Alles zu den wichtigen Versicherungen ist hier zu finden!
Da es viele wichtige Klauseln und Dinge zu beachten gibt, sollten wir uns für Deinem Hund individuell um eine Absicherung kümmern.
Wir sind selber Hundebesitzer und wissen was wichtig ist. Wir haben die Erfahrung welche Gesellschaft leistungsfähig ist und wo Du mit Deinem Hund gut aufgehoben bist!
Als unser Kunde bekommst Du nicht nur eine kostenlose, umfassende Beratung und individuelle Vorschläge, sondern auch eine kostenlose Handyapp mit der Du alles in der Hand hast.
Dazu gibt es eine 24 Stunden Notruf-Hotline im Schadensfall!
Wir sind nie weiter weg als Dein Handy !
Adresse:
Kerstin Denter
Lengericher Landstrasse 19b
49078 Osnabrück


Kontakt:
Mobil: +49 1512 8760308
Whatsapp: +49 1512 8760308
Mail: Office@team-denter.de
Impressum
Kontakt
Datenschutz
Tranzparenz
Home